Verbesserung der Wettbewerbssituation der Tagesmütter

FDP fordert Verbesserung der Wettbewerbssituation der Tagesmütter nach

Oberursel, 4. Oktober 2013 – Nun bestätigt sich, was bereits im Juli diesen Jahres in einem Gespräch der FDP mit Vertretern des Vereins Nestwerk e.V. zur Sprache kam. Bei den Tagesmüttern ist ein Nachfragerückgang eingetreten. Sie schlagen Alarm, wie zuletzt im Sozial- und Kulturausschuss am 24.09.2013 deutlich wurde (die TZ berichtete). Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Ein wesentlicher Punkt der Benachteiligung der Tagesmütter in ihrer Wettbewerbssituation zu den öffentlichen Einrichtungen könnte die Preisgestaltung der unterschiedlichen Betreuungsformen sein. Mit ca. 600 € im Monat ist ein Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter für 30 Stunden Betreuung in der Woche nahezu doppelt so teuer wie ein Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung wie z. B. der Krippe.
„Die Tagesmütter leisten einen erheblichen Anteil an der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Bis zu 1/3 der Betreuungsplätze für unter dreijährige können über die Tagespflege abgedeckt werden. Hier ist die Stadt und insbesondere auch der Hochtaunuskreis (dieser bezahlt an die Tagesbetreuungsperson pro Stunde 3,20 €, während im Bundesdurchschnitt die Landkreise ca. 4,00 € leisten) gefragt, Finanzierungs-Modelle zu entwickeln, die dieser Tatsache auch gerecht werden,“ so die Ortsvorsitzende Katja Adler. Es sollte die Frage gestellt werden, wie hoch der Finanzierungsanteil der Stadt für einen Krippenbetreuungsplatz im Monat ist und ob nicht ein finanzieller Ausgleich ähnlicher Höhe den Eigenbeitrag der Eltern, die auf die Tagespflege zurückgreifen, absenken kann.

Ein weiterer Wettbewerbsnachteil liegt in der unterschiedlichen Handhabung der Berechnung der Geschwisterkindermäßigung. Während Eltern, deren zweites oder jedes weitere in einer öffentlichen Einrichtung betreute Kind in den Genuss der Geschwisterkindermäßigung kommen (50 bzw. 100 % Ermäßigung für das zweite bzw. jedes weitere betreute Kind), müssen die Eltern von betreuten Zeit- und weiteren Kindern in der Tagespflege den vollen Kostenbeitrag leisten. Hier sollte im Rahmen der geplanten Änderung der Regelungen zur Geschwisterkindermäßigung geprüft werden, ob die Betreuungsform der Kindertagespflege in die Satzung dahingehend aufgenommen werden kann. Die Betreuung in der Tagespflege sollte der Betreuung in einer öffentlichen Betreuungseinrichtung gleichgestellt sein. Somit bekämen auch die in Tagespflege betreuten Geschwisterkinder die Ermäßigung der Betreuungskosten.
Würde dies in der neu zu beschließenden Satzung verankert werden, wäre auch dies ein Schritt in Richtung Ausgleich des Wettbewerbsnachteils der Tagesmütter.

Entsprechende Finanzierungsmodelle müssten gemeinsam mit dem Kreis erarbeitet werden.

Es spricht einiges für die Betreuung des Kindes in der Tagespflege, wie z. B. die kleine Gruppengröße mit maximal fünf Kindern bei recht flexiblen Zeiten. Die Betreuung findet in der Regel im familiären Umfeld von mittlerweile sehr gut qualifizierten Tagesmüttern statt. Diese Vorteile in Verbindung mit einem angemessenen Ausgleichs des Wettbewerbsnachteils der Tagesmütter böten eine ausgewogene und faire Grundlage für ein
Bedarfsorientiertes Betreuungsangebot.

Werden auch, wie bereits in der FDP-Kreistagsfraktion angeregt, die komplizierten, stundengenauen Abrechnungsmodalitäten vereinfacht und durch Pauschalen ersetzt, lässt sich auch der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten senken.

„Von allen politisch Verantwortlichen wird ein hohes Maß an Verantwortung abverlangt, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr tatsächlich für alle Bedarfe zu gewährleisten, dabei müssen die Kosten bei Tageseltern und öffentlichen Einrichtungen annähernd gleich sein, um eine Wahlfreiheit wirklich zu schaffen“, fordert FDP-Vorsitzende Katja Adler.