Situation der Tagesmütter in Oberursel
FDP geht Vorschlägen zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der Tagesmütter nach
– Seit dem 1. August gilt der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes ab dem 1. Lebensjahr. Oberursel hat in den letzen Jahren zwar kräftig in den Ausbau der öffentlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren investiert, doch welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im privaten Bereich. Ist ein Nachfragerückgang bei den Tagesmüttern eingetreten? Wenn ja, wo liegen die Ursachen und vor allem, wie kann dem begegnet werden? Diesen und weiteren Fragen ist der FDP-Ortsverband Oberursel bereits am 10.07.2013 mit Vertretern des Vereins Nest-Werk e.V. nachgegangen. Die TZ berichtete hierüber am 13.07.2013.
Im Ergebnis des Gespräches wurden Punkte deutlich, die die Tagesmütter in ihrer Wettbewerbssituation zu den öffentlichen Einrichtungen der Kinderbetreuung benachteiligen und somit Ursache des Nachfrageknicks, den nun auch gut etablierte, in der Vergangenheit immer gut ausgelastete Tagesmütter spüren, sein könnten.
Mit ca. 600 € im Monat ist ein Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter für 30 Stunden Betreuung in der Woche nahezu doppelt so teuer wie ein Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung wie z. B. der Krippe. Durch Ausgleich des Kostennachteils für die Eltern kann der Wettbewerbsnachteil der Tagesmütter abgemildert und die Nachfrage gesteigert werden.
„Die Tagesmütter leisten einen nicht unerheblichen Anteil an der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Immerhin können bis zu 1/3 der Betreuungsplätze für unter dreijährige über die Tagespflege abgedeckt werden. Hier ist die Stadt und insbesondere auch der Hochtaunuskreis (dieser bezahlt an die Tagesbetreuungsperson pro Stunde 3,20 €, während im Bundesdurchschnitt die Landkreise ca. 4,00 € leisten) gefragt, Finanzierungs-Modelle zu entwickeln, die dieser Tatsache auch gerecht werden,“ so die Ortsvorsitzende Katja Adler.
Hinsichtlich der komplizierten, stundengenauen Abrechnungsmodalitäten mit dem Kreis wurde bereits die FDP-Kreistagsfraktion involviert. Evtl. lassen sich Pauschalen einführen, die die stundengenaue Abrechnung der Betreuungsstunden ersetzen und somit den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten senken.
Zu den Punkten der verbindlichen bundesweiten Vereinheitlichung der Ausbildung und Zulassung und vor allem zur Einführung einer kindzentrierten Vertretungsregelung im Krankheitsfall der Tagesmutter sind weitere Gespräche notwendig, die wie der Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Ruppert bestätigte, offen und zügig nach den Wahlen im September geführt werden. „Von allen politisch Verantwortlichen wird ein hohes Maß an Verantwortung abverlangt, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr tatsächlich für alle Bedarfe zu gewährleisten, dabei müssen die Kosten bei Tageseltern und öffentlichen Einrichtungen annähernd gleich sein, um eine Wahlfreiheit wirklich zu schaffen“, fordert FDP-Vorsitzende Katja Adler.
Es spricht einiges für die Betreuung des Kindes in der Tagespflege, wie z. B. die kleine Gruppengröße mit maximal fünf Kindern bei recht flexiblen Zeiten. Die Betreuung findet in der Regel im familiären Umfeld von mittlerweile sehr gut qualifizierten Tagesmüttern statt. Diese Vorteile gilt es insbesondere durch Ausgleich des Wettbewerbsnachteils der Tagesmütter zu bewahren und öffentlich herauszustellen.