Hilfsfrist der Rettungskräfte vor dem Aus?
Ein Feueralarm im Rathaus löste den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberursel aus. Die Rettungskräfte trafen auch innerhalb der geltenden Hilfefrist von 10 Minuten gem. § 15 Abs. 2 HRDG an der Einsatzstelle ein, haben das (technische) Problem sofort erkannt und gelöst. Aber ebenjene Hilfsfrist, wonach in der Regel jeder an einer Straße gelegene Notfallort zu erreichen ist, könnte zukünftig stark gefährdet sein, wie sich vor Ort aus Feuerwehrkreisen vernehmen ließ. Diese sei schon jetzt nur unter leidlicher Missachtung der geschwindigkeitsgrenzen möglich – und das bei bisher noch geltenden 50 km/h Höchstgeschwindigkeit auf den meisten Hauptverkehrsachsen in Oberursel.
Geht es nach dem Willen und den Vorschriften der Schwarz/Grünen Landesregierung und Oberursels Ersten Stadtrates Christof Fink (Bündnis 90 / Die Grünen), sollen entsprechend des Lärmaktionsplanes Hessen nahezu flächendeckend Tempo 30 Zonen innerstädtisch eingerichtet werden.
„Ein Feuerwehrmann, der bei einem Einsatzruf mit seinem Privatauto mit 60 km/h über eine Tempo 50 Strecke fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Fährt er genauso schnell durch eine Tempo 30 Zone, ist dies grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, gilt Vorsatz in einem Strafverfahren. Ähnliches gilt für Einsatzfahrzeuge, wie Notarzt und Rettungswagen, die unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn zur Rettungsstelle eilen: Sollte, trotz aller Umsicht, dann etwas passieren, haften die betroffenen Fahrer persönlich. Dies kann und darf nicht hingenommen werden.“ fordert Katja Adler, Fraktionsvorsitzende der FDP.
„Wir uns nichts vorzumachen, Tempo 30 und damit die gezielte Verlangsamung und Behinderung des Autoverkehrs in den Städten ist Ziel grüner Politik. Kann man machen. Doch werden hier sehenden Auges Konsequenzen für die Innenstädte negiert, die existenziell sein können“, so Adler. Damit sind nicht nur die wirtschaftlichen Konsequenzen gemeint. „Die mittelbaren gesundheitlichen und sozialen Folgen der Tempo 30 Zonen auf den Hauptverkehrsachsen, wie zuletzt auf der Homburger Landstraße angeordnet, müssen dringend in den Blick genommen werden.“, mahnt sie.
Die FDP-Fraktion hat daher hierzu eine Frage zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020 eingereicht.
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