FDP möchte Vergabe der Trauerhallen in private Hand prüfen lassen

12.10.2022

Die Friedhofsgebühren und die dazugehörige Satzung sind in den vergangenen Jahren immer wieder Thema im Haupt- Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Oberursel gewesen. Immer wieder musste wegen höherer Aufwände nachjustiert werden. Ein Kostenfaktor, der den Fraktionsmitgliedern der FDP in der Stadtverordnetenversammlung besonders in Auge sticht, sind die Trauerhallen, die derzeit nur mit hohem Aufwand durch den städtischen Eigenbetrieb BSO betrieben werden können. Dies hat zur Folge, dass Trauergemeinden selbst für kurze Nutzungszeiten sehr hohe Mieten berechnet bekommen. Die FDP-Fraktion möchte nun alternative Modelle für den Betrieb und die Unterhaltung der Trauerhallen prüfen lassen. Die Fraktion kennt Modelle aus anderen Kommunen, bei denen die Trauerhallen durch ortsansässige Pietäten betrieben werden und so kostengünstiger unterhalten werden können. Der Magistrat soll über den Antrag der FDP gebeten werden, mit Oberurseler Unternehmen in Kontakt zu treten, um zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Betrieb, die Vermietung sowie die Unterhaltung der Trauerhallen auf den Oberurseler Friedhöfen auf private Anbieter übertragen werden könnte. Im HFDA soll der Magistrat dann über die Ergebnisse bis spätestens im 1. Quartal 2023 berichten. Die Prüfung soll auch Fragestellungen erörtern, unter welchen Konditionen private Betreiber bereit wären, die Hallen zu übernehmen sowie weitere rechtliche Rahmenbedingungen, die für die Übertragung nötig wären.